Der Vereinsvorstand ist das leitende Organ eines Vereins. Er vertritt seinen Verein nach außen hin in gerichtlichen oder außergerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem übernimmt er die Führung innerhalb des Vereins und ist auch hier der Verantwortungsträger. Der Vorstand muss von den Vereinsmitglieder gewählt werden.
Das BGB definiert:
§ 26 Vorstand und Vertretung
Der Vorstand – Rechte & Pflichten | DEUTSCHES EHRENAMT (deutsches-ehrenamt.de) mit Zugriff vom 18.05.2022
(1) 1Der Verein muss einen Vorstand haben. 2Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. 3Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.
(2) 1Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. 2Ist eine Willenserklärung gegenüber einem Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstands.
Unser Vorstand ist satzungskonform gewählt und setzt sich wie folgt zusammen:
Tom Rogall, Vorstandsvorsitzender
René Bever, stellvertretender Vorsitzender, sportliche Leitung
Sandra Rogall, Kassenwartin
Carsten Arndt, Sponsorenvertreter
Enrico Behnke, Kassenprüfer
Andrea Klabunde, Kassenprüfer